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Ab 2019: KEP-Dienstleister müssen Infos über ihre Preisstruktur bereitstellen

Normalerweise dauert es hierzulande ein bis zwei Werktage, bis eine nationale Sendung beim Empfänger landet.

Und manchmal auch etwas länger … Das musste ein Musikfan aus Ladenburg erfahren. Eine wahre Begebenheit. Dieser bestellte sich im April 1998 – also noch zu D-Mark- und Bundeskanzler-Kohl-Zeiten – die CD „18 Top Hits“. Mit Trashpop-Perlen wie „Doctor Jones“ von Aqua, die kurz zuvor mit dem immer noch präsenten „Barbie Girl“ einen Welthit landeten, oder dem Debütsong „Torn“ der heute 43-jährigen Singer-Songwriterin Natalie Imbruglia.

Auf die Zustellung musste der Ladenburger lange warten, sehr lange. Erst 16 Jahre später, im Dezember 2014, erreichte ihn der Sampler, wie unter anderem die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete. Gehüllt in eine vergilbt-angeschimmelte Versandtasche. Wie es zu dieser unglaublichen Verspätung kommen konnte, bleibt bis heute ein Rätsel. Vermutlich ging das Paket bei der Sortierung irgendwie verloren und wurde dann, über anderthalb Jahrzehnte später, beim Ausräumen des zuständigen Paketzentrums in Baden-Württemberg, das geschlossen und abgerissen werden sollte, wiedergefunden. Und dann, so als wäre nichts passiert, „ordnungsgemäß“ zugestellt.

Das kann man noch toppen

So verrückt diese Geschichte auch ist, rekordverdächtig ist sie tatsächlich nicht, wie man vermuten könnte, berichteten viele Medien 2009 doch von einer Postkarte, die ganze 83 Jahre unterwegs war. Auf ihr der Hinweis an den Empfänger: „Schickt schnell ein Hemd“. Auch hier ist unklar, wie es dazu kommen konnte und was der Absender ohne frisches Hemd infolge so erlebt hat.

Nicht 16 Jahre, sondern weniger als 16 Stunden

Derartige Geschichten sind natürlich Extremfälle und absolute Ausnahmen. Und sie werden – zuzeiten von Tracking & Tracing – auch immer seltener. Wo sich eine Sendung gerade befindet, können Kunden immer häufiger einsehen. Und das erwarten die Kunden inzwischen auch, wie etwa die Logistik-Studie 2018 belegt. Für diese befragte der Händlerbund über 500 Händler, die zu 70 Prozent die Option einer Sendungsverfolgung priorisieren, wenn es darum geht, Kundenwünschen zukünftig gerecht werden zu können.

Die Ansprüche an die Lieferoptionen sind in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen. Auch Zeitfenster-Zustellung und Same-Day-Delivery fordern die Kunden. Das untermauert eine Untersuchung der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PwC): der Global Consumer Insights Survey 2018. Hierfür befragte man 22.000 Verbraucher in 27 Ländern nach ihren E-Commerce-Wünschen. Mit dem Ergebnis, dass sich 44 Prozent der Befragten vorstellen können, eine Extragebühr für die Zustellung am gleichen Tag zu bezahlen.

Man kann sich jetzt sicherlich ganz gut vorstellen, unter welchem Druck Paketdienstleister heutzutage stehen. Ständig muss die Effizienz gesteigert werden, ohne dass dabei die Kosten aus dem Ruder laufen. Dazu der immer stärker werdende Fahrermangel, der auch die KEP-Branche stark betrifft.

Die neue Herausforderung

Und es wird nicht einfacher für die Paketdienstleister. Grund hierfür sind die 2019 uneingeschränkt Anwendung findenden Vorschriften für grenzüberschreitende Paketzustelldienste. Insbesondere geht es um die Transparenz bei der Preisgestaltung des Versands von Onlineshops. Diese wird die EU innerhalb der europäischen Grenzen nun neu regeln – respektive erstmals wirklich einfordern. Denn bisher können Onlineshops – auf Basis der IP-Adresse und der damit verbundenen Information über das Herkunftsland des Käufers – die Preise für den Transport variabel gestalten oder sogar ganz verhindern, also Geoblocking betreiben. Die Folge sind zum Teil hohe, nicht nachvollziehbare Versandkosten sowie eine unsichere rechtliche Lage.

Ab 2019 soll allen Verbrauchern der EU, so der Plan, dann ein sicherer Zugang zu allen Onlineshops in der EU möglich sein.

Offene Preisstruktur (c) Pixabay - Ausschnitt
Unter der Lupe: die Preisstruktur der KEP-Dienstleister (c) Pixabay

Mehr Bürokratie, mehr Wettbewerb

KEP-Dienstleister müssen in Zukunft also Informationen über ihre Preisstruktur bereitstellen. Zudem sollen nationale Regulierungsbehörden dazu ermächtigt werden, Tarife für Paketsendungen einzelner Anbieter zu überprüfen. Paketdienstleister mit mehr als 50 Arbeitnehmern werden davon betroffen sein. Sie sind im Zweifelsfall dazu verpflichtet, Informationen über den Umsatz, die Anzahl der gelieferten Pakete, die Anzahl und den Beschäftigungsstatus der Mitarbeiter sowie Angaben über Subunternehmer und Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden an die nationalen Behörden weiterzugeben.

Das erhöht nicht nur die Bürokratie bei den KEP-Dienstleistern. Dietmar Prümm, Leiter des Geschäftsbereichs Transport & Logistik bei PwC, prognostiziert: „Die Offenlegung der Paketpreise in andere EU-Staaten wird den Wettbewerb im grenzüberschreitenden Pakettransport weiter verstärken.“

Und KEP-Dienstleister denken sich: „Doctor Jones, Jones, Calling Doctor Jones!“

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Milena Sand

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